Ist die Lohnbuchhaltung wirklich in der Gratis-Version enthalten?
Ja. Löhne mit allen Abzügen und ihren Buchungen, Lohnabrechnungen per E-Mail, der Bericht Sozialversicherungen, die Lohnlisten zum Jahresende und die Datei fürs AHVeasy-Portal gehören zu jeder Version, ohne Gebühr pro Person oder Lohnabrechnung. Premium (CHF 5.99 bis 59.99 pro Monat, nach Jahresumsatz statt nach Köpfen) ergänzt den Lohnausweis als PDF, die Zahlungsdateien und das Lesen von Versicherungsunterlagen per KI. Während des Pilots ist alles kostenlos.
Welche Sozialversicherungsbeiträge berechnet Zendrea?
AHV/IV/EO, ALV mit dem Jahreshöchstbetrag, FAK (im Wallis mit dem Anteil der Arbeitnehmenden), BVG nach den Angaben der Pensionskasse, die Unfallversicherung (BU und NBU mit dem Anteil der Arbeitnehmenden) und die Krankentaggeldversicherung (KTG). Die eidgenössischen Sätze pflegt Zendrea zentral; Sie tragen nur die FAK- und Verwaltungskostensätze Ihrer Ausgleichskasse und die Verträge Ihrer Versicherer ein. Jugendliche, der Freibetrag nach dem Referenzalter und geringfügige Löhne werden automatisch berücksichtigt.
Erstellt Zendrea den Lohnausweis?
Ja, auf dem aktuellen offiziellen Formular 11 der ESTV, pro Person aus den Löhnen des Jahres ausgefüllt: Bruttolohn, Abzüge, BVG, Spesen und Bemerkungen. Das Formular hält Zendrea selbst aktuell. Das PDF gehört zu Premium; während des Pilots ist es kostenlos.
Übermittelt Zendrea die Lohnmeldungen per Swissdec (ELM)?
Noch nicht. Die Lohnliste zum Jahresende reichen Sie bei der Ausgleichskasse selbst ein, fürs AHVeasy-Portal als Importdatei, und die Lohnlisten für Unfall- und Krankentaggeldversicherer gehen als CSV an die Versicherer. Swissdec-zertifizierte Programme übermitteln direkt.
Kann ich quellensteuerpflichtige Mitarbeitende abrechnen?
Noch nicht. Zendrea hat keine Quellensteuertarife; Mitarbeitende mit Quellensteuer, etwa Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder ausländische Mitarbeitende ohne C-Bewilligung, lassen sich heute nicht über Zendrea abrechnen.
Kann ich mir als Inhaber einer GmbH oder AG selbst einen Lohn auszahlen?
Ja. Inhaberinnen und Inhaber sind Personen wie die Mitarbeitenden; ihr Lohn läuft mit allen Abzügen durch die Lohnbuchhaltung, und als Gesellschafter erscheinen sie im selben Bericht mit Dividenden, Darlehen und ihrer Steuerbescheinigung. In einer Einzelfirma bezieht der Inhaber keinen Lohn: was er entnimmt, ist ein Privatbezug, und seine eigene AHV rechnet die Ausgleichskasse auf dem Gewinn ab.
Was braucht es vor dem ersten Lohn?
Den Datensatz Ihrer Ausgleichskasse für das Jahr mit den zwei Sätzen aus deren Verfügung (FAK und Verwaltungskosten) und pro Person einen BVG-Eintrag, der für nicht BVG-versicherte Personen CHF 0 beträgt. Unfall- und Krankentaggeldversicherung sind für die Buchung nicht nötig, die Unfallversicherung ist für Arbeitgeber aber Pflicht; Löhne vor dem Vertrag übernehmen die Prämien, wenn Sie sie nochmals speichern.